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Beitragsordnung
gültig seit dem 01.01.2007
Gemäß § 4 der Satzung erhebt der Dorfchemnitzer Sportverein e. V. (nachfolgend DSV) Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke, insbesondere
- Sachausgaben der Mitgliederverwaltung (Mieten, Bankgebühren usw. )
- der Aufbringung notwendiger Eigenanteile für die Entschädigung der Übungsleiter, Fahrtkosten, Startgelder usw.
- der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes
- der Beitragszahlung an den KSB und den LSB
- der Anschaffung und Instandhaltung der vereinseigenen Sportgeräte und Sportstätten
1. Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des DSV.
2. Der DSV stellt den Mitgliedern die abzuführenden Mitgliedsbeiträge in Rechnung
3. Für die im Verein gemeldeten Mitglieder ist ein nach Altersgruppen gestaffelter Jahresbeitrag zu entrichten:
Abteilung Wintersport:
Die Abteilung Wintersport erhebt aufgrund höherer Aufwendungen folgende Jahresbeiträge:
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr 30,00 Euro
Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 36,00 Euro
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 50,00 Euro
Abteilungen Frauensport und Volleyball
Nachfolgende Jahresbeiträge werden für die Abteilungen Frauensport und Volleyball erhoben:
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 20,00 Euro
Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr 40,00 Euro
Der Beitrag wird jährlich durch die Verantwortlichen der einzelnen Abteilungen kassiert und bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim Hauptkassierer bar abgerechnet. Mitglieder, die im laufenden Jahr hinzukommen, zahlen nur die Beiträge für die noch ausstehenden Monate des laufenden Jahres
4. Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2007. Die bisherige verliert ihre Gültigkeit.