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Beitragsordnung

gültig seit dem 01.01.2007

 

Gemäß § 4 der Satzung erhebt der Dorfchemnitzer Sportverein e. V. (nachfolgend DSV) Beiträge von seinen Mitgliedern. Die Einnahmen aus Mitgliedsbeiträgen dienen ausschließlich der Erfüllung steuerbegünstigter satzungsmäßiger Zwecke, insbesondere

-        Sachausgaben der Mitgliederverwaltung (Mieten, Bankgebühren usw. )

-        der Aufbringung notwendiger Eigenanteile für die Entschädigung der Übungsleiter, Fahrtkosten, Startgelder usw.

-        der Durchführung des Trainings- und Wettkampfbetriebes

-        der Beitragszahlung an den KSB und den LSB

-        der Anschaffung und Instandhaltung der vereinseigenen Sportgeräte und Sportstätten

1.       Beitragspflichtig sind alle Mitglieder des DSV.

2.       Der DSV stellt den Mitgliedern die abzuführenden Mitgliedsbeiträge in Rechnung

3.       Für die im Verein gemeldeten Mitglieder ist ein nach Altersgruppen gestaffelter Jahresbeitrag zu entrichten:

Abteilung Wintersport:

Die Abteilung Wintersport erhebt aufgrund höherer Aufwendungen folgende Jahresbeiträge:

Kinder                                  bis zum vollendeten 14. Lebensjahr                 30,00 Euro

Jugendliche                          bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                 36,00 Euro

Erwachsene                        ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                  50,00 Euro

Abteilungen Frauensport und Volleyball

Nachfolgende Jahresbeiträge werden für die Abteilungen Frauensport und Volleyball erhoben:

Kinder und Jugendliche       bis zum vollendeten 18. Lebensjahr                 20,00 Euro

Erwachsene                        ab dem vollendeten 18. Lebensjahr                  40,00 Euro

Der Beitrag wird jährlich durch die Verantwortlichen der einzelnen Abteilungen kassiert und bis zum 31.03. des laufenden Jahres beim Hauptkassierer bar abgerechnet. Mitglieder, die im laufenden Jahr hinzukommen, zahlen nur die Beiträge für die noch ausstehenden Monate des laufenden Jahres

4.       Die Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2007. Die bisherige verliert ihre Gültigkeit.

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